Ja, eine Auslandskrankenversicherung kann gekündigt werden.
Zweck der Ausstellung der Auslandskrankenversicherung ist die Aufenthaltspflicht. Daher müssen auch die Stornobedingungen eine Begründung haben. Ohne diese Unterlagen ist eine Stornierung nicht möglich. Die Stornoregeln sind bei allen Versicherungsunternehmen gleich.
Stornierungsbedingungen;
• Falls ein gestempeltes/unterschriebenes Dokument gesendet wird, aus dem hervorgeht, dass die Einwanderungsbehörde keine Versicherung benötigt,
• Bei Aufhebung des Aufenthaltstitels Zusendung des gestempelten/unterschriebenen amtlichen Dokuments durch die Ausländerbehörde,
• Im Falle des Wechsels des Versicherten zur SGK-Einrichtung wird ein Dokument vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass er in die SGK-Einrichtung aufgenommen wird,