Aufenthaltserlaubnis für Bildung - Ausbildung - Praktikum
Erwachsene über 18 Jahre, die in der Türkei in einer Hochschuleinrichtung studieren werden, oder Ausländer, die in Grund- und Sekundarschulen zur Schule gehen werden, obwohl sie keinen Familienwohnsitz haben, können während dem Studium/Bildung eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten.
Ausländer, die zum Studieren eine Aufenthaltserlaubnis erhalten möchten, müssen sich zuerst an der Bildungseinrichtung, an der sie studieren werden, immatrikulieren lassen und zusammen mit den Immatrikulationsunterlagen bei den türkischen Vertretungen im dem Land, in dem sie sich aufhalten oder dessen Staatsangehörige sie sind, einen Antrag stellen und anschließend mit dem Visum zum Zwecke eines Studiums einreisen.
Ausländer, die mit einem Visum zum Zwecke eines Studiums einreisen, können bei der zuständigen Einrichtung in der Stadt, in der sie sich während der Dauer ihres Visums aufhalten werden, einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen. Für Ausländer, die einen Antrag stellen, wird eine Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt, die während der Dauer ihres Studiums gültig sein wird.
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Eine Aufenthaltserlaubis für Studenten erteilt der Mutter, dem Vater und den anderen Verwandten des Studenten keinerlei Rechte im Bezug auf eine Aufenthaltserlaubnis. Diese Personen können einen separaten Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis, für die sie gegebenenfalls die Voraussetzungen erfüllen, stellen.
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Vorbachelor-, Bachelor-, Masterstudenten und Doktoranden, die in der Türkei studieren, dürfen nur mit einer Arbeitserlaubnis arbeiten. Jedoch beginnt der Arbeitsanspruch bei Vorbachelor-, Bachelorstudenten ab dem ersten Jahr und darf vierundzwanzig Stunden pro Woche nicht überschreiten. Arbeitsgrundlagen und –verfahren für Vorbachelor-, Bachelorstudenten werden gesondert bestimmt.
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Ausländern, die durch das EU-Bildungs- und Jugendprogramm in die Türkei gekommen sind, wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, ohne auf die Art des Visums zu achten. Für Ausländer, die je nach Inhalt des Programms an einer Universität studieren oder ein Praktikum machen, wird eine “Aufenthaltserlaubnis für Studenten” und für die anderen eine “kurzfristige” Aufenthaltserlaubnis ausgestellt. Von Studenten, die durch solche Projekte in die Türkei kommen, werden keine Informationen und Unterlagen, die bestätigen, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreiten, verlangt.