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Langfristige Aufenthaltserlaubnis

Allgemeine Informationen: Ausländer, die sich in unserem Land ununterbrochen 8 Jahre lang aufgehalten haben, können eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten, sofern sie diese beantragen. Hierzu müssen sie bei der Sicherheitsdirektion der Stadt, in der sie leben werden, oder beim Einwanderungsverwaltungsamt einen Antrag stellen.

Bedingungen für eine langfristige Aufenthaltserlaubnis

  1. Die Person muss sich in der Türkei ununterbrochen acht Jahren lang aufgehalten haben
  2. Die Person sollte in den letzten drei Jahren keine Sozialhilfe erhalten haben
  3. Die Person sollte ein regelmäßiges Einkommen haben, das für den Unterhalt der Person selbst und seiner Familie ausreicht
  4. Die Person sollte eine gültige Krankenversicherung besitzen
  5. Die Aufenthaltserlaubnis sollte aus Sicht der öffentlichen Ordnung oder öffentlichen Sicherheit keine Gefahr darstellen
  • Bei der Berechnung der in den Bedingungen genannten ununterbrochenen acht Jahre wird die Hälfte der Aufenthaltserlaubnisdauer für Studenten, das im §38 des Gesetzes enthalten ist, und das Gesamte der anderen Aufenthaltserlaubnisse berücksichtigt.
  • Ausländer, die eine langfristige Aufenthaltserlaubnis besitzen, können von den Rechten, die den türkischen Staatsangehörigen zuerkannt werden, profitieren, unbeschadet der Rechte auf soziale Sicherheit, außer die Militärpflicht, das Wählen und Gewähltwerden, der Zugang zu den öffentlichen Positionen, das Importieren von Fahrzeugen als Befreiter und die Vorschriften in den speziellen Gesetzen.
  • Wenn Ausländer, die mit einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis in der Türkei leben, ununterbrochen länger als ein Jahr sich außerhalb von der Türkei aufhalten, wird ihre Aufenthaltserlaubnis gestrichen, außer beim Gesundheits-, Bildungs- und obligatorischen öffentlichen Dienst im eigenen Land. Der Ausländer darf für die gestrichenen Aufenthaltserlaubnisse, die für die öffentliche Ordnung und Sicherheit eine wichtige Gefahr dargestellt haben, keinen erneuten Antrag stellen. Die langfristigen Aufenthaltserlaubnisse werden nach der Zustimmung des Ministeriums durch das Gouverneursamt gestrichen.
  • Für die gestrichenen langfristigen Aufenthaltserlaubnisse werden die erneuten Anträge im Ausland beim Konsulat und im Inland beim Gouverneursamt gestellt. Bei einem erneuten Antrag wird die ununterbrochene Aufenthaltsbedingung von acht Jahren nicht erneut verlangt und die Anträge werden in erster Linie bewertet und spätestens innerhalb von einem Monat abgeschlossen.

Notwendige Unterlagen zum Interview

  • 4 Passfotos (Normalgrösse)
  • Original und Kopie des Reisepasses (Seite mit letztem Einreisestempel, Seite mit Gültigkeitsdauer und Personaldaten)
  • Interviewformular
  • Nachweis, dass acht Jahre ununterbrochen in der Türkei Aufenthalt besteht
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