Ausländer, die mit einem gültigen Reisepass oder anstelle eines Reisepasses mit einem gültigen Reisedokument einreisen, können sich während der Dauer des Visums, das für das Land, aus dem sie kommen, angewandt wird, oder während der Visumbefreiung in unserem Land aufhalten. Jedoch Ausländer, die länger als die Frist für das Visum oder für die Visumbefreiung bleiben möchten, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten.