Ausländer, die für touristische Zwecke gekommen sind
Ausländer, die in unser Land durch ein Visum oder im Rahmen einer Visumbefreiung nur für touristische Zwecke gekommen sind, können bis zu einem Jahr eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, sofern sie diese beantragen und die Bedingungen dafür erfüllen. Hierzu müssen sie beim Asyl- und Einwanderungsbüro einen Termin vereinbaren, bevor die Frist des Visums oder der Visumbefreiung abläuft, und bis zu diesem Termin die genannten Unterlagen vorbereiten.
Ausländer, die zu Geschäftstreffen oder gewerblichen Zwecken gekommen sind
Ausländer, die zu einem Geschäftstreffen mit einer Firma in der Türkei oder zur Gründung eines eigenen Geschäftes gekommen sind, können bis zu einem Jahr eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, sofern sie diese beantragen und die Bedingungen dafür erfüllen. Hierzu müssen sie beim Asyl- und Einwanderungsbüro einen Termin vereinbaren, bevor die Frist des Visums oder der Visumbefreiung abläuft, und bis zu diesem Termin die genannten Unterlagen vorbereiten.
Ausländer, die durch den Kauf einer Wohnung in der Türkei bleiben möchten
Ausländer, die in der Wohnung, die sie in der Türkei gekauft haben, bleiben möchten, können bis zu einem Jahr eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Um einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen zu können, müssen sie zunächst nach dem Kauf der Wohnung mit dem Original des Grundbucheintrags bei der türkischen Vertretung in dem Land, dessen Staatsangehörige sie sind oder in dem sie dauerhaft leben, einen Antrag stellen. Wenn unsere Vertretung den Antrag als angemessen erachtet, wird dem Ausländer ein “Visum für Grundstücke” oder ein “Langfristiges Visum” gegeben und das Recht für den Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt.
Ausländer, die zum Zwecke einer Behandlung gekommen sind
Ausländer, die zum Zwecke einer Behandlung gekommen sind, können für die Dauer ihrer Behandlung eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, sofern sie ihren Zustand durch ein Schreiben oder Bericht, den sie von einer privaten oder öffentlichen Gesundheitseinrichtung erhalten haben, nachweisen. Hierzu müssen sie beim Asyl- und Einwanderungsbüro einen Termin vereinbaren, bevor die Frist des Visums oder der Visumbefreiung abläuft, und bis zu diesem Termin die genannten Unterlagen vorbereiten.
Ausländer, die ihre Hochschulbildung in der Türkei abgeschlossen haben
Ausländer, die in der Türkei in einer Hochschuleinrichtung als Vorbachelor-, Bachelor-, Masterstudenten oder Doktoranden studieren, können bis zu einem Jahr (kurzfristig) eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, sofern sie nach dem Abschluss ihres Studiums (ab dem Abschlussdatum) innerhalb von sechs Monaten einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen.
Ausländer, die aus humanitären Gründen gekommen sind
Ausländer, die aufgrund eines Bürgerkriegs in einer legalen Weise in die Türkei eingereist sind oder wegen verschiedener Gründe in der Türkei bleiben müssen, können eine Aufenthaltsgenehmigung bis zu einem Jahr (kurzfristige) erhalten. Eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis kann unter folgenden Bedingungen erteilt werden.
Ausländer, die zum Forschen für wissenschaftliche Zwecke gekommen sind
Ausländer, die in die Türkei zum Forschen für wissenschaftliche Zwecke gekommen sind, können bis zu einem Jahr (kurzfristige) eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, sofern sie diese beantragen und die Bedingungen dafür erfüllen. Hierzu müssen sie beim zuständigen Amt einen Termin vereinbaren, bevor die Frist des Visums oder der Visumbefreiung abläuft, und bis zu diesem Termin die genannten Unterlagen vorbereiten.
Ausländer, die durch ein Gerichtsurteil bleiben dürfen
Ausländer, die bereits vorher eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben oder gemäß dem Urteil der türkischen Gerichte in der Türkei bleiben müssen, können bis zu einem Jahr eine “kurzfristige Aufenthaltsgenehmigung” erhalten. Zum Beispiel kann eine ausländische Person, die sich in der Türkei aufhält, weil sie mit einem Türken/Türkin verheiratet ist, eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, um während der Dauer des Scheidungsverfahrens nicht benachteiligt zu werden.
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