Gesetzlich vorgeschrieben für das Beantragen der Staatsbürgerschaft und der Aufenthaltserlaubnis in der Türkei ist es , eine gültige Auslandskrankenversicherung zu haben - Jeder der einen Antrag auf Aufenthalt stellen möchte, sollte rechtzeitig vor Antragstellung eine Versicherung im Original oder einen elektronischen Auszug (unterschieben) vorlegen können.
In unserer Police vom 10/05/2016 und 16/2016 aufgezähltem Visum und Aufenthaltsansprüche gemachten Anfragen bzg. privater Krankenversicherung, beinhaltet im Allgemeinen die Grundversorgung (Basistarif)
Unseren ausländischen Gästen werden, die vereinbarungsgemäß der gestellten Diagnosen oder der anfallenden Therapiekosten, wie in dem Versicherungsvertrag genannten Garantien (Höhe, Zahlungsrate und den Ausnahmen entsprechend), erstattet. Diese Beitragssätze, welche von der Versicherung vorbehaltlich in der Versicherungspolice genannt werden, entsprechen der allgemeinen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung. Sie können jeder Zeit nachgeschlagen werden. Abrechnungstabelle zum Nachschlagen.
Für den Aufenthalt erforderliche Auslandskrankenversicherung
MIT VERTRAG | OHNE VERTRAG | |||
Jährliche Höchstgrenze | Beiträge | Jährliche Höchstgrenze | Beiträge | |
Ambulante Behandlung | 5.000 TL |
Versicherter: %20
Firma: %80 |
5.000 TL |
Versicherter: %40
Firma: %60 |
Stationäre Behandlung | Unbegrenzt |
Versicherter: %0
Firma: %100 |
50.000 TL |
Versicherter: %20
Firma: %80 |
Welche Leistungen werden durch meine Krankenversicherung gedeckt?